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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - L 11 KA 76/13 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - L 11 KA 76/13 B ER (https://dejure.org/2014,59596)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.06.2014 - L 11 KA 76/13 B ER (https://dejure.org/2014,59596)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Juni 2014 - L 11 KA 76/13 B ER (https://dejure.org/2014,59596)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wegen gröblichem Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten (hier u.a. Befundung von Screening-Mammographieaufnahmen in einer Vielzahl von Fällen trotz Widerrufs der entsprechenden Genehmigung); Anordnung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wegen gröblichem Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten (hier u.a. Befundung von Screening-Mammographieaufnahmen in einer Vielzahl von Fällen trotz Widerrufs der entsprechenden Genehmigung)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 35 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Zulassungsrecht | Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung | Verstoß gegen die Krebsfrüherkennungs-RL/Mammographieren ohne Genehmigung

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (45)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2014 - L 11 KA 101/13

    Widerruf der Genehmigung zur Übernahme des Versorgungsauftrags als

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - L 11 KA 76/13
    a) Das den Sofortvollzug tragende öffentliche oder individuelle Interesse ("besonderes Interesse") muss mehr als das den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigende Interesse sein, denn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsaktes reichen für die Begründung des Sofortvollzugs nicht aus (Senat, Beschluss vom 30.05.2014 - L 11 KA 101/13 B ER -, 29.08.2011 - L 11 KA 57/11 B ER - 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA -).

    An die Begründung sind im Hinblick auf die mit ihr verbundene Warnfunktion für die Behörde sowie die dadurch bezweckte Transparenz und Rechtsklarheit hohe Anforderungen zu stellen (Senat, Beschlüsse vom Beschluss vom 30.05.2014 - L 11 KA 101/13 B ER -, 04.05.2011 - L 11 KA 120/10 B ER - und 23.03.2011 - L 11 KA 97/10 B ER, L 11 KA 22/11 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.09.2002 - L 4 KR 122/02 ER -).

    Etwas anderes gilt dann, wenn das besondere Vollzugsinteresse schon aus der Eigenart der Regelung folgt (Senat, Beschluss 30.05.2014 - L 11 KA 101/13 B ER -, 19.05.2014 - L 11 KA 20/14 B ER - 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA ER - vgl. auch LSG Hessen, Beschluss vom 23.12.2005 - L 7 AL 228/05 ER -).

    Eine verschriftlicht-spezifizierte Interessenabwägung war nicht geboten, weil eine konkrete Patientengefährdung allein ausreicht, um den Sofortvollzug zu rechtfertigen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30.05.2014 - L 11 KA 101/13 B ER -, 19.05.2014 - L 11 KA 20/14 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA - und 12.05.2004 - L 10 B 4/04 KA ER - vgl. auch Senat, Beschluss vom 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER - zum Widerruf einer Genehmigung).

    In einem solchen Fall genügt es, auf die Rechtmäßigkeit des Bescheides sowie darauf hinzuweisen, dass dessen Umsetzung aus Gründen des Patientenschutzes keinen Aufschub duldet (Senat, Beschlüsse vom 30.05.2014 - L 11 KA 101/13 B ER -, 19.05.2014 - L 11 KA 20/14 B ER - und 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA ER -).

    Angesichts dessen, dass das formelle Begründungserfordernis des § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG nicht eine in jeder Hinsicht "richtige" Begründung erfordert und - je nach Sachlage - auch "gruppentypisierte" Erwägungen genügen können, die hier bezüglich des aus Gründen des Patientenschutzes zu gewährleistenden ordnungsgemäßen Mammographie-Screenings genannt wurden, ist die spezielle Situation des Vertragsarztes ohne Belang (Senat, Beschlüsse vom 30.05.2014 - L 11 KA 101/13 B ER -, 19.05.2014 - L 11 KA 20/14 B ER -, 05.09.2011 - L 11 KA 41/11 B ER - und 25.08.2011 - L 11 KA 13/11 B ER - Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.07.2011 - 13 B 395/11 -).

    Wesentlich ist, dass der Senat über die von Antragsgegnerin genannten Begründungselemente keine weiteren Tatsachen oder Wertungen einführt, die diese nicht beachtet hätte (hierzu auch Senat, Beschluss vom 30.05.2014 - L 11 KA 101/13 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - L 11 KA 76/13
    Für das Fortbestehen der behördlichen Anordnungsbefugnis auch nach Anfechtung des Bescheids vor Gericht spricht überdies, dass das schnelle Reagieren auf geänderte Umstände eine originär exekutive Aufgabe ist, deren Wahrnehmung die Gerichte der Verwaltung schon aufgrund ihrer unzureichenden Ressourcen nicht abnehmen können (so zutreffend LSG Sachsen, Beschluss vom 03.06.2010 - L 1 KR 94/10 B ER - hierzu auch Senat, Beschlüsse vom 19.05.2014 - L 11 KA 99/13 B ER - und 25.07.2013 - L 11 KA 16/13 B ER -).

    Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom Beschlüsse vom 19.05.2014 - L 11 KA 99/13 B ER -, 25.07.2013 - L 11 KA 16/13 B ER -, 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER und L 11 KA 17/11 B ER -, 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER -, 10.11.2010 - L 11 KA 87/10 B ER -, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09 ER -, 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER - ).

    Dabei steht eine Prüfung der Erfolgsaussichten zunächst im Vordergrund (Senat, Beschlüsse vom 19.05.2014 - L 11 KA 99/13 B ER -, 11.10.2013 - L 11 KA 23/13 B ER -, 17.07.2013 - L 11 KA 101/12 B ER - und 16.03.2011 - L 11 KA 96/10 B ER -).

    Am Vollzug eines offensichtlich rechtswidrigen Verwaltungsaktes besteht kein öffentliches Interesse (Senat, Beschlüsse vom 19.05.2014 - L 11 KA 99/13 B ER - und 10.11.2010 - L 11 KA 87/10 B ER - hierzu auch Krodel, NZS 2001, 449, 452 ff.; Kummer, SGb 2001, 705, 714 m.w.N.).

    Dabei ist die Regelung des § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG zu beachten, wonach in den Fällen des § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG (Entscheidung über Versicherungs-, Beitrags- und Umlagepflichten sowie der Anforderung von Beiträgen, Umlagen und sonstigen öffentlichen Abgaben) die Vollziehung nur ausgesetzt werden soll, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen oder die Vollziehung für den Antragsteller eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (Senat, Beschlüsse vom 19.05.2014 - L 11 KA 99/13 B ER - und 11.10.2013 - L 11 KA 23/13 B ER -).

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - L 11 KA 76/13
    Eine gröbliche Pflichtverletzung im Sinne des § 95 Abs. 6 SGB V liegt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vor, wenn die Verletzung ein Ausmaß erreicht, dass das Vertrauen der vertragsärztlichen Institutionen in die ordnungsgemäße Behandlung des Versicherten und/oder in die Richtigkeit der Leistungsabrechnung so stark zerstört ist, dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann (BSG, Urteil vom 21.03.2012, Az.: B 6 KA 22/11 R, m.w.N.; Schallen, a.a.O., Rdn. 18).

    Davon ist auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, so dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann (BSG, Urteile vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R und 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R -).

    Voraussetzung ist eine nachhaltige Verhaltensänderung während eines Zeitraums von mehreren Jahren, die eine zweifelsfreie Prognose künftig rechtmäßigen Verhaltens erlaubt (BSG, Urteile vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - Beschluss vom 27.06.2007 - B 6 KA 20/07 B -).

    Für den Tatbestand einer gröblichen Pflichtverletzung i.S.v. § 95 Abs. 6 SGB V ist nicht erforderlich, dass den Vertragsarzt ein Verschulden trifft; auch unverschuldete Pflichtverletzungen können zur Zulassungsentziehung führen (BSG, Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2018 - L 11 KA 39/17

    Vertragsarzthonorar

    Ein solcher Antrag wäre auch noch nach Klageerhebung zulässig, denn ab diesem Zeitpunkt können sowohl die Verwaltung als auch das Gericht die sofortige Vollziehung anordnen (Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER -).

    Erst wenn ein solcher Antrag erkennbar aussichtslos ist, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung des Gerichts (Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER - Frehse, a.a.O., § 86b Rn. 6 m.w.N.).

    Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 06.02.2017 - L 11 KA 62/16 B ER - Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER - Beschluss vom 16.03.2011 - L 11 KA 96/10 B ER - Beschluss vom 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER - so auch Hommel, a.a.O., § 86b Rn. 27).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - L 11 KA 70/18

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die

    Ein solcher Antrag wäre auch noch nach Klageerhebung zulässig, denn ab diesem Zeitpunkt können sowohl die Verwaltung als auch das Gericht die sofortige Vollziehung anordnen (Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER -).

    Erst wenn ein solcher Antrag erkennbar aussichtslos ist, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung des Gerichts (Senat, Beschluss vom 02.01.2018 - L 11 KA 39/17 B ER - Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER - Frehse, a.a.O., § 86b Rn. 6 m.w.N.).

    Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 02.01.2018 - L 11 KA 39/17 B ER - Beschluss vom 06.02.2017 - L 11 KA 62/16 B ER - Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER - Beschluss vom 16.03.2011 - L 11 KA 96/10 B ER - Beschluss vom 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER - so auch Hommel, a.a.O., § 86b Rn. 27).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2019 - L 11 KA 76/18

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die

    Ein solcher Antrag wäre auch noch nach Klageerhebung zulässig, denn ab diesem Zeitpunkt können sowohl die Verwaltung als auch das Gericht die sofortige Vollziehung anordnen (Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER -).

    Erst wenn ein solcher Antrag erkennbar aussichtslos ist, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung des Gerichts (Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER - Frehse, a.a.O., § 86b Rn. 6 m.w.N.).

    Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 02.01.2018 - L 11 KA 39/17 B ER - Beschluss vom 06.02.2017 - L 11 KA 62/16 B ER - Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER - Beschluss vom 16.03.2011 - L 11 KA 96/10 B ER - Beschluss vom 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER - so auch Hommel, a.a.O., § 86b Rn. 27).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2018 - L 11 KA 2/17

    Entziehung der Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung wegen

    Eine Pflichtverletzung ist gröblich, wenn sie so schwer wiegt, dass ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).

    Davon ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wie auch des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, so dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84 - BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).

    Sie sind bereits in dem von ihm zugestandenen Umfang derart gravierend, dass sie die Entziehung der Zulassung tragen (hierzu BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - m.w.N.; Senat, Urteil vom 28.10.2009 - L 11 KA 60/08 - Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).

    Dabei wird nicht verkannt, dass eine Zulassungsentziehung die Berufsfreiheit in einem Maße einschränkt, das in seiner Wirkung der Beschränkung der Berufswahl i.S. des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nahe kommt (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2017 - L 11 KA 25/17

    Rechtmäßigkeit der Herabsetzung des Fallwertes der Laboratoriumsuntersuchungen

    Ein solcher Antrag wäre auch noch nach Klageerhebung zulässig, denn ab diesem Zeitpunkt können sowohl die Verwaltung als auch das Gericht die sofortige Vollziehung anordnen (Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER -).

    Erst wenn ein solcher Antrag erkennbar aussichtslos ist, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung des Gerichts (Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER - Frehse, a.a.O., § 86b Rn. 6 m.w.N.).

    Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 06.02.2017 - L 11 KA 62/16 B ER - Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER - Beschluss vom 16.03.2011 - L 11 KA 96/10 B ER - Beschluss vom 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER - so auch Hommel, a.a.O., § 86b Rn. 27).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2018 - L 11 KA 14/16

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Zulassung zur vertragszahnärztlichen

    Eine Pflichtverletzung ist gröblich, wenn sie so schwer wiegt, dass ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).

    Davon ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wie auch des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, so dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84 - BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).

    Dabei wird nicht verkannt, dass eine Zulassungsentziehung die Berufsfreiheit in einem Maße einschränkt, das in seiner Wirkung der Beschränkung der Berufswahl i.S. des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nahe kommt (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2019 - L 11 KA 62/18

    Anspruch auf Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in der vertragsärztlichen

    b) Grundvoraussetzung für den Antrag, die sofortige Vollziehung anzuordnen, ist ein Rechtsschutzbedürfnis (Senat, Beschluss vom 02.01.2018 - L 11 KA 39/17 B ER - Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).
  • SG Düsseldorf, 04.08.2014 - S 2 KA 286/14

    Voraussetzung für die Rechtswidrigkeit eines auf einer unrichtigen

    Zwar hat der Antragsteller ein Rechtsschutzbedürfnis für die Anrufung des Gerichts (vgl. dazu LSG NRW, Beschluss vom 16.06.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).
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